Rechtsstaatlichkeit auch in NRW und im Rhein-Kreis Neuss umsetzen – Klimakleber müssen für provozierte Einsätze der Polizei und Folgen ihrer Straftaten zahlen
„Als Freie Demokraten begrüßen wir es ausdrücklich, wenn sich Bürgerinnen und Bürger politisch engagieren. Hierzu gehören selbstverständlich auch Demonstrationen. Jedoch gehen die Chaos-Aktionen von sogenannten Klimaklebern zu weit und sind mit kostspieligen Polizeieinsätzen verbunden. Radikale Gruppierungen müssen für provozierte Polizeieinsätze mit Geldstrafen rechnen, so wie es in Bayern und Hessen der Fall ist und auch von der Polizeigewerkschaft in NRW begrüßt wird. Als FDP-Kreistagsfraktion unterstützen wir daher ausdrücklich die FDP-Fraktion im Landtag NRW, eine entsprechende Forderung in das Landesparlament einzubringen“, so der Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion Dirk Rosellen.
„Klimaschutz ist wichtig, aber der Zweck heiligt im Rechtsstaat nicht die Mittel. Wer Straftaten begeht, wie die sogenannten Klimakleber, Verkehrsschilder abschraubt, Straßen blockiert und damit immer wieder gezielt und bewusst erhebliche Belastungen für die Bevölkerung hervorruft, der muss im Rechtsstaat auch für die Folgen belangt werden. Schließlich stellen diese Aktionen auch eine potenzielle Gefahr dar, da dabei immer das unverantwortliche Risiko besteht, dass Einsatzkräfte, wie Rettungsdienste und Feuerwehr aufgehalten werden. Schwarz-Grün muss endlich im Bürgerinteresse handeln und den Klimaklebern die rechtsstaatlichen Grenzen aufzeigen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Klimafanatiker hilfsbedürftige Bürgerinnen und Bürger gefährden, Es kann nicht sein, dass radikale Klimagruppierungen jedes Mal nahezu ohne Konsequenzen vom Asphalt gehen. Störer müssen für provozierte Polizeieinsätze und die Folgen ihrer Straftaten auch finanziell einstehen. Was in Bayern und Hessen geht, sollte auch bei uns in NRW möglich sein“, betont Rosellen.
„Wir fordern die schwarz-grüne Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Klimakleber in Nordrhein-Westfalen die Kosten für die durch sie begangenen Straftaten und herbeigeführten Polizeieinsätze tragen müssen. Diese Kosten müssen mit allen rechtstaatlichen Mitteln unverzüglich und konsequent eingetrieben und die Täter zur Verantwortung gezogen werden“, so Rosellen.