Neustrukturierung des Zuständigkeitsbereiches des Kreisbrandmeisters

Der Kreisbrandmeister nimmt auf Bestellung des Kreistags eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich des Brandschutzes wahr. Die Wehrführer der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss haben in ihrem Schreiben an den Landrat und die Fraktionen auf das große Aufgabenspektrum dieser Tätigkeit hingewiesen. Um hier einen besseren Überblick zu bekommen, was zu den wesentlichen (Kern-)Aufgaben des Kreisbrandmeisters gehört, und Abhilfe zu schaffen, haben wir zusammen mit unseren Kooperationspartner von CDU und UWG/Freie Wähler-Zentrum einen Prüfauftrag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz am 01.02.2023 gestellt, inwiefern eine Neustrukturierung des Zuständigkeitsbereiches vorgenommen werden kann. Ziel soll die Herstellung einer klaren Zuständigkeitsverteilung sein, die mit dem Amt des Kreisbrandmeisters verknüpft ist. Die Neustrukturierung sollte aus unserer Sicht möglichst kurzfristig geschehen - am besten schon zu  Dienstbeginn -, um die Stelle des Kreisbrandmeisters möglichst schnell nachbesetzen zu können.