Antrag zum Thema "Verwaltung neu denken - Aktionsplan künstliche Intelligenz und Internet of Things (IoT)
Die FDP-Kreistagsfraktion wird zusammen mit ihrem Koopertationspartner der CDU-Kreistagsfraktion zur kommenden Sitzung des Ausschusses für für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing am 18.06.2026 einen Antrag zum Thema „Verwaltung neu denken - Aktionsplan künstliche Intelligenz und Internet of Things (IoT) stellen.
Antrag:
In seiner Sitzung am 25. März 2026 verabschiedete der Kreistag den Haushalt für das Jahr 2026, der vor allem aufgrund exorbitant steigender Aufwendungen bei der Landschaftsumlage und bei den Sozialaufwendungen in Schieflage geraten ist und nur unter großer Kraftanstrengung von Kreisverwaltung und Politik ausgeglichen werden konnte. Im Rahmen der Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden wurde deutlich, dass neue Wege in der Haushaltspolitik gegangen werden müssen, um die Haushaltssicherung des Kreises und der Kommunen strukturell zu verhindern. Insofern begrüßen wir den Vorstoß von Landrätin Katharina Reinhold, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen eine Aufgabenkritik durchzuführen, Synergiepotentiale zu heben und finanzielle Einsparoptionen zu erarbeiten.
Neben den steigenden Ausgaben sehen sich der Kreis und die Kommunen der Herausforderung ausgesetzt, einen wachsenden Fachkräftemangel in der Verwaltungslandschaft und steigenden Anforderungen an Servicequalität und Geschwindigkeit zu managen. Klassische Stellenausweitungen sind im Lichte der aktuellen Haushaltslage weder finanziell noch demografisch nachhaltig. Digitale Technologien – insbesondere künstliche Intelligenz und datenbasierte Entscheidungsunterstützung – ermöglichen heute eine grundlegende Neuausrichtung staatlichen und folglich auch kommunalen Handelns: weg von reaktiver Arbeit, hin zu präventiver, automatisierter und steuernder Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund beantragen die Fraktion von CDU und FDP folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Kreisverwaltung prüft, welche organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um eine Breitenwirkung bei der Implementierung von Digitalisierungs-Tools zu erzielen. Verwaltungsstrukturen sollten insofern neu gedacht werden, als dass eine Stärkung der Kapazitäten in den Handlungsfeldern „Organisation“ und „Digitalisierung“ zu einer mittel- bis langfristigen Steigerung der Effizienz, Effektivität und Produktivität der Fachämter durch digitale Transformation führen sollte.
2. Die Kreisverwaltung prüft die Implementierung von Anwendungsfallagnostischen Plattformen im Bereich Künstliche Intelligenz sowie IoT- und Sensor-Daten, die als Software-as-a-Service Lösung kurzfristig verfügbar sind. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf bestehende Initiativen in der Kreisgemeinschaft und Umsetzbarkeit im Jahr 2026 zu legen.
3. Mögliche Umsetzungsszenarien sind über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur zu finanzieren, um bis Jahresende erste Ergebnisse zu erzielen. Ziel ist es, Erfahrungswerte zu gewinnen auf deren Grundlage der Masterplan Digitalisierung um einen Aktionsplan im Bereich künstliche Intelligenz und IoT ergänzt werden kann. Hierbei sind insbesondere mögliche Anwendungsfelder zu definieren und zu priorisieren.
4. Die Kreisverwaltung prüft, welche Möglichkeiten es gibt, sich als Reallabor für GovTech-Startups zu positionieren, um bei der digitalen Transformation der Verwaltung von externem Know-How zu profitieren. Bereits heute existieren im Kreisgebiet eine Reihe agiler Neugründungen, die neben digitalen Lösungen auch wichtige Impulse für die Behördenkultur mitbringen.
5. Die Kreisverwaltung entwickelt auf Grundlage der Prüfergebnisse einen ersten Entwurf eines Umsetzungsfahrplans „Verwaltung neu denken“, der konkrete Digitalisierungsprojekte, Pilotanwendungen im Bereich Künstliche Intelligenz und IoT sowie messbare Meilensteine und Zieltermine enthält.
Die Ergebnisse des Prüfauftrags sowie der Fahrplan sollen der Politik bis zum ersten Quartal 2027 der Politik zur weitergehenden Beratung vorgelegt und in der Fortschreibung des Masterplans Digitalisierung berücksichtigt.